Ideen verwirklichen mit einer Projektförderung
Das Landesdemokratiezentrum Schleswig-Holstein fördert sowohl durch die beiden Landesprogramme zur Demokratieförderung und Rechtsextremismusbekämpfung sowie zur Vorbeugung und Bekämpfung von religiös-motiviertem Extremismus als auch durch Bundesmittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unterschiedliche Projekte und Vorhaben.
Was Sie wissen müssen
Anträge für Maßnahmen vor Ort, die Extremismus präventiv begegnen, intervenierend wirken oder der allgemeinen Demokratieförderung dienen sollen, können an das Landesdemokratiezentrum gerichtet werden. Antragstellende können grundsätzlich juristische Personen des öffentlichen Rechts bzw. juristische Personen des Privatrechts sein. Der Zuwendungsantrag ist immer schriftlich beim Landesdemokratiezentrum einzureichen.
Das Landesdemokratiezentrum fördert Projekte grundsätzlich per Zuwendungsbescheid auf Basis der Richtlinie über die Förderung der Prävention in Schleswig-Holstein durch den Landespräventionsrat (LPR). Wenn Projekte aus Mitteln des Bundesprogramms "Demokratie leben!" gefördert werden, müssen zudem die Vorgaben der Förderrichtlinie "Bundesprogramm 'Demokratie leben!'" erfüllt sein. Die entsprechenden Richtlinien, bzw. Links zu diesen finden Sie im Folgenden.
Gerne informieren wir Sie über das Antragsverfahren und beraten bei der Antragsstellung telefonisch oder per E-Mail.
FAQ
Häufig gestellte Fragen zum Thema Förderungsmöglichkeiten.
Kommunen, staatliche Träger und Einrichtungen sowie freie Träger, Institutionen oder Einzelpersonen, die im Sinne der Kriminalitätsvorbeugung, in der Erforschung von Kriminalitätsursachen oder im Sinne der Aufklärung über und Vorbeugung vor Extremismus, Rassismus und Fremdenhass sowie in der Demokratieförderung tätig sind.
Für eine Förderung kommen Präventionsprojekte in Frage, die unmittelbar oder mittelbar zur Verhinderung von Kriminalität beitragen sowie solche, durch die gesellschaftlichen Normen und Werte vermittelt oder gestärkt werden (siehe Richtlinien über die Förderung der Prävention in Schleswig-Holstein durch den Landespräventionsrat) sowie die unsere Demokratie fördern. Gefördert werden nur Projekte, die innerhalb des Landes Schleswig-Holstein durchgeführt werden.
Anträge sind stets vor beginn eines Vorhabens zu stellen. Wenn es bereits vetragliche Vereinbarungen, wie z:b. Miet- oder Honorarverträge gibt, müssen Anträg (aus formalen Gründen) abgelehnt werden.
Der Antrag ist schriftlich zu stellen. Den notwendigen Vordruck finden Sie weiter unten unter den Unterlagen zur Antragstellung oder Sie können ihn direkt beim Landespräventionsrat anfordern, unter
Sie können jederzeit einen Antrag einreichen. Möglichst zwei Monate vor Beginn des Projektes.
Die Bearbeitungsdauer eines Antrags hängt von der Anzahl der eingehenden Anträge sowie des Projektumfangs ab und kann daher nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden.
Bewirtung, Personalkosten, außer die, die in Rechnung gestellt werden
- Verpflegung bzw. Bewirtungsausgaben, soweit sie den Rahmen der Regelungen des Bundesreisekostengesetzes überschreiten
- Repräsentationsausgaben/Betriebsfeiern/ Geschenke
- Kreditzinsen
- Instandhaltungskosten/Wartung/Reperaturen
- Abschreibungen
- Anschaffung von Kunst-/Dekorationsgegenständen
- Grunderwerb
- Vorgaben, die das Land Schleswig-Holstein zur Leistung von Ausgaben nach Ablauf der Zuwendungsfrist in künftigen Haushaltsjahren verpflichetn, ohne dass der Haushaltsplan dazu ermächtigt (Folgeausgaben)
- Finanzierung von Personalstellen (In begründeten Ausnahmefällen entscheidet der Landespräventionsrat.)
Ein vorzeitiger Beginn der Maßnahme stellt ein Ausschlusskriterium dar. Der Landespräventionsrat fördert keine Vorhaben, die vor Antragstellung begonnen wurden. Mit dem Projekt dürfen Sie grundsätzlich erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides beginnen, es sei denn, Ihnen wurde der "vorzeitige Maßnahmebeginn" genehmigt. Wenn Sie vor Erhalt eines Zuwendungsbescheides bzw. vor Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns fianzielle Verpflichtungen eingehen (z.B. durch Abschluss von Verträgen), ist die Gewährung von Zuwendungen ausgeschlossen.
Formulare
Hier finden Sie alle nötigen Formulare direkt zum Herunterladen
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Richtlinie über die Förderung der Prävention in Schleswig-Holstein durch den Landespräventionsrat (LPR) (98,2 KiB) Projekte, die durch das Landesdemokratiezentrum Schleswig-Holstein gefördert werden, müssen die Vorgaben der Förderrichtlinie des LPR erfüllen.
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Gemeinsame Publikationsleitlinie des Landespräventionsrats und des Landesdemokratiezentrums (635,9 KiB) Die Publikationsleitlinie enthält Vorgaben und Informationen für die Erstellung von Fachbeiträgen, Broschüren, Dokumentationen, Flyern sowie anderen textgeprägten Druckerzeugnissen wie z. B. Pressemitteilungen.