Ideen verwirklichen mit einer Projektförderung
Das Landesdemokratiezentrum Schleswig-Holstein fördert sowohl durch die beiden Landesprogramme zur Demokratieförderung und Rechtsextremismusbekämpfung sowie zur Vorbeugung und Bekämpfung von religiös-motiviertem Extremismus als auch durch Bundesmittel aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unterschiedliche Projekte und Vorhaben.
Was Sie wissen müssen
Anträge für Maßnahmen vor Ort, die Extremismus präventiv begegnen, intervenierend wirken oder der allgemeinen Demokratieförderung dienen sollen, können an das Landesdemokratiezentrum gerichtet werden. Antragstellende können grundsätzlich juristische Personen des öffentlichen Rechts bzw. juristische Personen des Privatrechts sein. Der Zuwendungsantrag ist immer schriftlich beim Landesdemokratiezentrum einzureichen.
Das Landesdemokratiezentrum fördert Projekte grundsätzlich per Zuwendungsbescheid auf Basis der Richtlinie über die Förderung der Prävention in Schleswig-Holstein durch den Landespräventionsrat (LPR). Wenn Projekte aus Mitteln des Bundesprogramms "Demokratie leben!" gefördert werden, müssen zudem die Vorgaben der Förderrichtlinie "Bundesprogramm 'Demokratie leben!'" erfüllt sein. Die entsprechenden Richtlinien, bzw. Links zu diesen finden Sie im Folgenden.
Gerne informieren wir Sie über das Antragsverfahren und beraten bei der Antragsstellung telefonisch oder per E-Mail.