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Neue Toleranz und Respekt in Schleswig-Holstein

Mit dem Landesaktionsplan setzt die Landesregierung ein klares Zeichen gegen jegliche Formen von Rassismus und für Vielfalt, Toleranz und Respekt in Schleswig-Holstein.

Die Gleichberechtigung und Gleichwertigkeit aller Menschen sowie das Verbot jeglicher Form von Diskriminierung und Benachteiligung sind im Grundgesetz (Art. 3) verankert und expliziter Bestandteil der Landesverfassung Schleswig-Holsteins. Unter das Verbot fällt auch jegliche Form von Rassismus und rassistischer Diskriminierung.

Aktionsplan Nord-Süd 2024

Mit dem Landesaktionsplan setzt die Landesregierung ein klares Zeichen gegen jegliche Formen von Rassismus und für Vielfalt, Toleranz und Respekt in Schleswig-Holstein. Die Gleichberechtigung und Gleichwertigkeit aller Menschen sowie das Verbot jeglicher Form von Diskriminierung und Benachteiligung sind im Grundgesetz (Art. 3) verankert und expliziter Bestandteil der Landesverfassung Schleswig-Holsteins. Unter das Verbot fällt auch jegliche Form von Rassismus und rassistischer Diskriminierung.

Bella Italia – Italienische „Gastarbeiter“ berichten

Mit dem Landesaktionsplan setzt die Landesregierung ein klares Zeichen gegen jegliche Formen von Rassismus und für Vielfalt, Toleranz und Respekt in Schleswig-Holstein. Die Gleichberechtigung und Gleichwertigkeit aller Menschen sowie das Verbot jeglicher Form von Diskriminierung und Benachteiligung sind im Grundgesetz (Art. 3) verankert und expliziter Bestandteil der Landesverfassung Schleswig-Holsteins. Unter das Verbot fällt auch jegliche Form von Rassismus und rassistischer Diskriminierung.

Wer macht was: Übersicht über alle Partner

Mit dem Landesaktionsplan setzt die Landesregierung ein klares Zeichen gegen jegliche Formen von Rassismus und für Vielfalt, Toleranz und Respekt in Schleswig-Holstein. Die Gleichberechtigung und Gleichwertigkeit aller Menschen sowie das Verbot jeglicher Form von Diskriminierung und Benachteiligung sind im Grundgesetz (Art. 3) verankert und expliziter Bestandteil der Landesverfassung Schleswig-Holsteins. Unter das Verbot fällt auch jegliche Form von Rassismus und rassistischer Diskriminierung.


Schleswig-Holstein geht voran

Stellungnahme von Demian Graf zur Entwicklung der „Toleranzkonvention 3000PLUS“

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