Was ist religiös begründeter Extremismus?

Das Themenfeld religiös begründeter Extremismus beinhaltet zwar alle extremistischen Strömungen und Tendenzen, die sich religiös begründen, in Deutschland und Schleswig-Holstein liegt der Fokus der Präventionsmaßnahmen aber auf dem Islamismus und speziell dem Salafismus, da diese den Großteil der relevanten Fälle und des Bedrohungspotentials ausmachen.

 

Islamismus

"Islamismus" ist hier als Oberbegriff für Strömungen zu verstehen, die sich auf den Islam berufen, um eine ausschließlich religiös legitimierte Gesellschafts- und Staatsordnung in Form eines islamistischen Gottesstaates umzusetzen. Dies beinhaltet u.a. eine Ablehnung der Trennung von Politik und Religion und die Durchsetzung des Islams (bzw. ihrer jeweiligen Vorstellung dessen) als Grundlage des individuellen und gesellschaftlichen Lebens bzw. der gesellschaftlichen Ordnung.

Salafismus

Der “Salafismus“ wiederum ist eine Strömung innerhalb des Islamismus, die sich in besonderem Maß auf eine idealisierte Frühzeit des Islams, den Propheten, seine Gefährten und die drei darauffolgenden Generationen, die sog. Altvorderen (salaf) beruft. Durch die Orientierung an einem verklärten Urzustand soll die islamische Gemeinschaft (umma) wieder zu alter Größe geführt werden.

Eine Besonderheit bezüglich Islamismus und Salafismus ist, dass internationale Ereignisse und Auseinandersetzungen, die auf die ein oder andere Art den Islam oder Musliminnen und Muslime betreffen, eine sehr starke Wirkung auf die Situation und Lage in Deutschland haben, sodass die „Sicherheitslage in Schleswig-Holstein und Deutschland [...] sich nicht losgelöst von internationalen Krisen betrachten [lässt].“ (Verfassungsschutzbericht Schleswig-Holstein 2023 S. 147)

 

Landesprogramm zur Vorbeugung und Bekämpfung von religiös motiviertem Extremismus

Um der Gefahr, die durch diese Strömungen entsteht, adäquat entgegentreten zu können, wurde 2015 in Schleswig-Holstein das Landesprogramm zur Vorbeugung und Bekämpfung von religiös motiviertem Extremismus beschlossen. Für die Umsetzung und Koordinierung des Landesprogramms wurde die Landeskoordinierungsstelle gegen religiös motivierten Extremismus geschaffen. Sie übernimmt vor allem die fachliche Betreuung der unter das Landesprogramm fallenden Beratungsstellen und generell die Koordinierung zwischen den Behörden und den Beratungsstellen. Das Land Schleswig-Holstein setzt dabei auf einen zivilgesellschaftlichen Ansatz, um die Angebote möglichst niedrigschwellig zu halten. Dabei ist der wichtigste Bestandteil der Präventionsmaßnahmen des Landesprogramms die Präventions- und Beratungsstelle gegen religiös begründeten Extremismus, die sich in Trägerschaft der TGS-H (Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein e.V.) befindet. PROvention teilt sich dabei auf in:

 

1. Die Ausstiegs- und Distanzierungsberatung

2. Die Mobile Beratung

3. Die Opfer- und Betroffenenberatung

 

Die Arbeit der der Mobilen Beratung fokussiert sich auf die Primär- und Sekundärprävention während die Ausstiegs- und Distanzierungsberatung sich auf die Sekundär- und Tertiärprävention konzentriert. Die seit 2025 bestehende Opfer- und Betroffenenberatung religiös begründeter Extremismus wiederum ist für alle Opfer und Betroffenen von religiös begründeten Übergriffen zuständig.

 

Maximilian Herchen
Maximilian Herchen
[er/ihm]
Landeskoordinierungsstelle gegen religiös motivierten Extremismus